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Kündigungsschutz-Streitwert

Unter Werkzeuge → Rechner → Kündigungsschutz-Streitwert. Auf dem Bildschirm steht: Gegenstandswert einer Bestandsschutzklage nach GKG § 42 Abs. 2 als Vorschlag.

Kündigungsschutz-Streitwert
Kündigungsschutz-Streitwert: Eingaben und Berechnen. Das Ergebnis bleibt ein Vorschlag.

Eingabe​

  • Regelmäßiges Brutto / Monat. Der Hinweis dazu: „Ein Drittel des Vierteljahresentgelts nach Beendigung. Sonderzahlungen nur, wenn sie schon im Betrag stecken.“
  • Fortbestand: 3 Monate (Regelfall), 2 Monate oder 1 Monat. Ein oder zwei Monate nur, wenn der Antrag selbst auf einen kürzeren Fortbestand beschränkt ist.

Kopieren übernimmt den Betrag. Er wird nicht in die Akte geschrieben.

Der Hinweis zum Gegenstandswert: Weiterbeschäftigung und Zeugnis werden nicht hinzugerechnet. Annahmeverzugslohn, der vom Fortbestand abhängt, in der Regel ebenfalls nicht. Ein davon unabhängiger Lohnanspruch ist ein eigener Gegenstand.