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Digitale Vollmachten und Signatur

Beim Annehmen einer Anfrage​

Annehmen bereitet Vollmacht und Vergütungsvereinbarung vor. Mit Signaturanfragen per E-Mail senden geht der Link an die hinterlegte Adresse. Sonst kopieren Sie den Link.

Unter Signaturen​

Digitale Signaturanforderung
Karte Digitale Signaturanforderung. Status ausstehend, Aktion Link kopieren.

Beim Mandanten heißt der Bereich Signaturen. Die Karte darüber heißt Digitale Signaturanforderung.

  • Vollmacht & VV anfordern legt das Paar erneut an. Die Meldung lautet „Vollmacht und VV angelegt.“ Ohne E-Mail-Adresse: „Keine E-Mail — Signatur-Links kopieren.“
  • Anforderung erstellen öffnet dasselbe Fenster. Unter Vorlage stehen Vollmacht, Vergütungsvereinbarung und DSGVO & Entbindung. Darunter Dokumenten-Titel, Dokumenten-Inhalt und der Haken Per E-Mail an den Mandanten senden. Anforderung senden schickt die Anforderung. Abbrechen schließt das Fenster.

Liegt noch keine Anforderung vor, steht dort „Keine Signaturanforderungen“.

Der Link geht per E-Mail, wenn eine Adresse gespeichert ist und der Haken gesetzt ist. Sonst kopieren Sie ihn. Eine SMS gibt es dafür nicht. Eine eigene Strafprozessvollmacht oder Prozessvollmacht als eigener Typ ist nicht dabei.

Der Status ist fehlt, ausstehend oder unterzeichnet.

Auf dem Telefon des Mandanten​

Seite zum digitalen Unterzeichnen
Dokumenteninhalt bitte lesen, Zustimmung, Unterschriftenfeld und Dokument digital unterzeichnen.

Der Mandant sieht zuerst „Dokumenteninhalt bitte lesen“. Der Haken lautet: „Ich stimme zu, dass dieses Dokument elektronisch unterzeichnet wird und meine eigenhändige Unterschrift rechtsgültig, bindend und beweiskräftig ist.“ Danach zeichnet er im Unterschriftenfeld (Mit Maus oder Finger zeichnen). Zurücksetzen löscht die Zeichnung. Dokument digital unterzeichnen geht erst, wenn Haken und Zeichnung da sind. Während des Sendens steht „Wird übermittelt...“.

Das unterschriebene Dokument liegt danach im Dokumenten-Tresor des Mandanten, mit Datum und Uhrzeit, unter einem Namen, der mit „Unterzeichnet“ beginnt. Beim Annehmen einer Anfrage hängt es an der neuen Akte. Eine Anforderung, die Sie unter Signaturen selbst anlegen, hängt an keiner Akte.

Die Seite nennt selbst, wozu der Mandant zustimmt. Darüber hinaus sagt dieses Handbuch nichts zur rechtlichen Wirkung der Unterschrift.