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Kindesunterhalt

Kindesunterhalt
Berechnung, Stichtag und Berechnen.

Unter Werkzeuge → Rechner → Kindesunterhalt. Die Karte davor sagt: „Düsseldorfer Tabelle 2026 und FamGKG-Streitwert als Vorschlag.“ Oben auf dem Rechner steht: „Richtlinie, keine Gesetzeskraft. Vorschlag — keine Übernahme auf die Akte in v1.“ Alle Rechner führt zurück. Berechnen rechnet.

Eingabe​

Stichtag und Berechnung stehen immer da.

Bei Monatlicher Zahlbetrag tragen Sie Zahlbetrag pro Monat ein. Der Platzhalter lautet „z. B. 480,00“.

Bei Düsseldorfer Tabelle sehen Sie:

  • Bereinigtes Netto
  • Gruppenverschiebung
  • Erwerbstätig
  • Auf volle Euro runden (Leitlinien 25)
  • ein oder mehrere Kinder über Kind hinzufügen, jeweils Kind 1, Geburtstag und Status. Kind entfernen nimmt ein weiteres Kind weg

Der Status ist Minderjährig, Privilegiert volljährig (allgemeine Schulausbildung), Volljährig im Haushalt oder Student, eigener Haushalt. Bei einem minderjährigen Kind gibt es Der andere Elternteil erfüllt durch Betreuung. Beim privilegiert volljährigen Kind steht: „Nur ledige Volljährige unter 21 in allgemeiner Schulausbildung — nicht Ausbildung oder Studium.“ Unter Kindeseinkommen / Mehrbedarf-Anteil liegen Einkommen des Kindes und Bereits zugeteilter Mehrbedarf.

Ungestufte (höhere) Gruppe verwenden erscheint erst nach Berechnen, wenn der Hinweis kommt: „Bedarfskontrollbetrag unterschritten — nächstniedrigere Gruppe vorgeschlagen.“

Ergebnis​

Sie sehen Zahlbetrag / Monat und einen Gegenstandswert. Kopieren übernimmt den Betrag, danach steht Kopiert. Die Art des Gegenstandswerts wählen Sie so, wie sie auf dem Bildschirm steht: Wiederkehrend (FamGKG § 51 Abs. 1), Abänderung (FamGKG § 51 Abs. 1), Kein Familienstreitsache (FamGKG § 51 Abs. 3) oder Frei.

Bei Wiederkehrend und Abänderung kommen Monate (höchstens 12) und Rückstände dazu. Bei Abänderung außerdem Titulierter Zahlbetrag. Bei Frei tragen Sie den Gegenstandswert selbst ein.