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E-Rechnung

Nach Ausstellen kann die Schaltfläche E-Rechnung (XML) erscheinen. Die Datei ist das, was die Buchhaltung des Mandanten einlesen kann. Sie ist nicht das gedruckte Rechnungsblatt.

Die Schaltfläche erscheint, wenn zugleich gilt:

  • die Kanzlei rechnet mit Regelbesteuerung 19 %
  • der Mandant ist Gewerblich / Firma
  • Straße, PLZ und Stadt sind ausgefüllt
  • eine USt-IdNr. (Mandant) oder eine Steuernummer (Mandant) ist eingetragen

Bei Kleinunternehmer § 19 UStG, bei einer Privatperson und bei Unbekannt gibt es die Schaltfläche nicht. Die A4-Rechnung können Sie trotzdem ausstellen.