E-Rechnung
Nach Ausstellen kann die Schaltfläche E-Rechnung (XML) erscheinen. Die Datei ist das, was die Buchhaltung des Mandanten einlesen kann. Sie ist nicht das gedruckte Rechnungsblatt.
Die Schaltfläche erscheint, wenn zugleich gilt:
- die Kanzlei rechnet mit Regelbesteuerung 19 %
- der Mandant ist Gewerblich / Firma
- Straße, PLZ und Stadt sind ausgefüllt
- eine USt-IdNr. (Mandant) oder eine Steuernummer (Mandant) ist eingetragen
Bei Kleinunternehmer § 19 UStG, bei einer Privatperson und bei Unbekannt gibt es die Schaltfläche nicht. Die A4-Rechnung können Sie trotzdem ausstellen.